Für das Reisejahr 2021 ändern wir die Anzahlungs-Bedingungen. Für dich besteht keine Anzahlungsverpflichtung nach der Buchung. Der Reisepreis ist in voller Höhe erst unmittelbar nach Reiseende fällig. Gemeinsam mit dem kostenlosen Storno bis 4 Wochen vor Reiseantritt hast du also derzeit keinerlei Risiken beim Buchen einer quäldich-Reise, Corona-Pandemie hin oder her. Wir möchten dennoch darum bitten, nur Buchungen vorzunehmen, die du auch ernsthaft antreten möchtest – das sollte aber selbstverständlich sein.
Der Hintergrund ist, dass wir für die Saison 2021 keinen Reisesicherungsschein ausgeben können. Daher verschicken wir die Rechnungen für die Reisen dieser Saison seit dem Buchungsstart auch mit dem Hinweis, dass noch keine Anzahlungsverpflichtung besteht.
Wer keinen Reisesicherungsschein ausgibt, darf keine Anzahlungen annehmen. Dies ergibt sich verpflichtend aus § 651r Insolvenzsicherung; Sicherungsschein. Indem du deine quäldich-Reise erst nach der Rückkehr bezahlst, ist dieser Zweck erfüllt: dein Geld ist im Falle einer (theoretischen) quäldich-Insolvenz nicht betroffen.
Für uns bedeutet das, dass wir die Saison 2021 selber vorfinanzieren müssen. Alle Vorausleistungen an Hotels und andere Leistungsträger müssen wir aus eigenen Mitteln bestreiten. Dies stellen wir mit einem günstigen KfW-Förderkredit sicher. Unsere Liquidität ist gesichert.
Im Weiteren lege ich für den interessierten Leser die Hintergründe dar.
Die Hintergründe reichen bis ins Jahr 2019 zurück: Damals übertrafen die Folgekosten der Thomas-Cook-Pleite die maximale Haftungshöhe der Insolvenzversicherer von 110 Millionen Euro pro Jahr (nicht pro Insolvenz) deutlich. Seitdem ist klar, dass das Insolvenzversicherungsrecht in Deutschland reformiert werden muss. Diese Reform allerdings wurde während der Corona-Krise nicht vorangetrieben. Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit sorgt dafür, dass die Insolvenzversicherer derzeit keine Neuabschlüsse durchführen. Ohnehin gibt es derzeit nur zwei Versicherer, die eine Insolvenzversicherung für Firmen unserer Größenordnungen anbieten, nämlich die HanseMerkur und die R+V.
Im Juli 2020 sprach die Bundesregierung sehr spät doch noch eine Staatsgarantie für ausgegebene Reisegutscheine aus. In letzter Minute wurde noch ein Passus in das Gesetz geschrieben, nach dem der Staat nur nachrangig, die Insolvenzversicherer allerdings vorrangig für die Reisegutscheine garantieren sollen. Im Klartext: nur wenn die maximale Haftungshöhe der Insolvenzversicherer überschritten wird, springt der Staat ein. Damit erbringt der Insolvenzversicherung eine neue Leistung, weil er auch die Reisegutscheine absichern muss, und kann daraus verständlicherweise einen Prämienanspruch gegenüber uns als Reiseveranstalter ableiten.
Unser Insolvenzversicherer, die Tourvers/HanseMerkur, hat daraus eine 17-fache Prämienhöhe im Vergleich zu unserer regulären Umsatzprämie abgeleitet, was dazu geführt hätte, dass wir insgesamt 8 % der uns von unseren Reisekunden gewährten Guthaben an die Tourvers hätten abtreten müssen. Diese Prämienhöhe (nicht die Prämie an sich) halte ich für sittenwidrig. Nach Rückfrage wurden wir darüber unterrichtet, "dass wir [die Tourvers] seitens des Versicherungskonsortiums [der HanseMerkur] die Vorgabe haben, bei ausstehenden Vertragsnachträge die Verträge fristgerecht zum Jahresende zu kündigen."
Meine Unterschrift unter dem "Vorbehalt der rechtlichen Prüfung der Prämienhöhe" hatte erwartungsgemäß genau diese Konsequenz. Die Tourvers hat uns den Vertrag gekündigt.
Kurz zusammengefasst: Wir sind nicht bereit, uns diesen in unseren Augen sittenwidrigen Forderungen zu beugen, und wir denken, dass es auch nicht in dem Sinne unserer Kunden / in deinem Interesse ist, dass 8 Prozent der Guthabensumme an den Versicherer fließen. Mit dem günstigen KfW-Kredit sind wir in der Lage, die Saison vorzufinanzieren.
Für dich als quäldich-Reisekunde bedeutet dies keinen Nachteil. Im Gegenteil: in pandemisch schwierigen Zeiten kannst du dich ohne Anzahlungsverflichtung und mit einer vierwöchigen kostenlosen Stornofrist risikolos zu unseren Reisen anmelden.
Für die Saison 2022 wird dann sicherlich die Novelle des Insolvenzrechts verabschiedet sein, so dass wir dann auch wieder zu einem regulären Anzahlungsszenario mit Reisesicherungsschein zurückkehren können.